Gesetzliche Krankenversicherer übernehmen keine Kosten für die Behandlung
durch Heilpraktiker.
Abgerechnet wird hier nach den Ziffern der GebüH, bzw. in Ausnahmefällen mit Eigenziffern, wobei unser Stundensatz zur Anrechnung kommt, bzw. Teile davon entsprechend des Zeitaufwandes.
Unsere Preisliste ist in der Praxis ausgelegt.
Stand 09.2021